Ortsgruppenjugendtag (OGJT)
Der Ortsgruppenjugendtag (kurz OGJT) ist das höchste Organ der Ortsgruppenjugend. Hier werden wichtige Angelegenheiten der Jugend behandelt und Entscheidungen für die gemeinsame Jugendarbeit getroffen.
Der OGJT ist ein wichtiger Teil der Mitbestimmung: Die stimmberechtigten Mitglieder können sich informieren, Anträge einbringen und im Rahmen der geltenden Regelungen an Entscheidungen und Wahlen mitwirken.
Was passiert beim OGJT?
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstands und der Kassenprüfung, die Entlastung und Wahl des Jugendvorstands, die Wahl von Kassenprüfern, die Beratung über grundsätzliche Ziele der Jugendarbeit und Beschlüsse zu Anträgen sowie zur Jugendordnung.
Welche Rechte, Fristen und Voraussetzungen gelten, ist in der Jugendordnung und der Jugendgeschäftsordnung geregelt.
Wer kann mitbestimmen?
Die Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht ergeben sich aus der geltenden Jugendordnung. Das aktive Wahlrecht gilt ab Vollendung des 10. Lebensjahres, das passive Wahlrecht (also die Möglichkeit, selbst für ein Amt gewählt zu werden) ab Vollendung des 14. Lebensjahres.

